Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie
Angestellte, welche mit ihrem Brutto-Monatseinkommen seit einem Jahr
die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben (4.125
Euro, entspricht jährlich 49.500 Euro; Stand 2011) dürfen sich privat
krankenversichern.